Ausgabe vom 13.06.2026 Seite 52
Suchbegriffe 13.06.2026 52
Muss ich den Fehler melden? Wenn Händler und Wirte zu viel oder zu wenig berechnen Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinweisen? Und darf das Gegenüber Nachforderungen stellen? Rechtsanwältin Julia Trampisch, die dem geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt des Deutschen Anwaltvereins (DAV) angehört, bringt Licht ins Dunkel. Im Interview erklärt sie, wozu Verbraucherinnen und Verbraucher in einer solchen Situation verpflichtet sind â und wozu nicht. Bin ich als Kunde verpflichtet, darauf hinzuweisen, wenn sich ein Händler oder Wirt verrechnet? Julia Trampisch: Es kommt darauf an. Wenn Sie tatsächlich bemerken, dass sich der Wirt zu Ihren Gunsten verrechnet hat, dürfte eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegen. Sie hätten dann Geld ohne Rechtsgrund erhalten. Dieses könnte der Wirt zivilrechtlich von Ihnen zurückfordern. Strafbar machen Sie sich jedoch durch das Einbehalten nicht. Allerdings wird man hier eher von einer moralischen Verpflichtung ausgehen, dies unverzüglich dem Wirt mitzuteilen. Im Gegenzug wäre der Gast ja ...
