Ausgabe vom 13.06.2026 Seite 38

Suchbegriffe 13.06.2026    38


So holen Ferienjobber ihr Geld zurück Mainz Für viele junge Leute sind Ferienjobs eine gute Gelegenheit, eigenes Geld zu verdienen und erste Einblicke in die Arbeitswelt zu erlangen. Meist können sie den Lohn zudem steuerfrei vereinnahmen. Entscheidend ist das jeweilige Jahreseinkommen. Es gilt: Auch wer noch zur Schule geht oder studiert, ist steuerpflichtig, wenn er oder sie Einkommen erzielt. Denn die Steuerpflicht bemisst sich nicht am Alter, sondern rein an der Höhe der erzielten Einkünfte. Wichtige Kennzahl ist der steuerliche Grundfreibetrag, der 2026 für ledige Personen bei 12.348 Euro pro Jahr liegt. Wer mit allen Einkünften, die er oder sie im Jahr erzielt hat, unter diesem Betrag bleibt, muss keine Einkommensteuer zahlen. Trotzdem werden Ferienjob-Gehälter häufig zunächst mit Abzügen überwiesen. Das liegt daran, dass Arbeitgeber zunächst dazu verpflichtet sind, bestimmte pauschale oder individuelle steuerliche Regeln anzuwenden. Was Betroffene tun sollten: Am Ende des Jahres freiwillig eine Steuererklärung bei ihrem Finanzamt einreichen. So kann man sich einbehaltene Steuern zurückholen.Strunk von Erdbeeren einfach entfernen berlin Erdbeeren gehören für viele zum Sommer dazu. Vor dem Verzehr muss aber erst der Strunk ...