Ausgabe vom 26.01.2019 Seite 16
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Urteil nach Fußtritten gegen Polizei Widerstand und Körperverletzung bei 1. Mai-Party am Offlumer See vor dem Amtsgericht -kse- NEUENKIRCHEN/RHEINE. Er trat mit den Füßen, beschimpfte die Beamten und wehrte sich gegen die Handschellen: Weil ein 23-jähriger Rheinenser am 1. Mai des vergangenen Jahres am Offlumer See mit der Polizei aneinandergeriet, wurde er nun am Amtsgericht Rheine zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt.Die Tat hatte sich ereignet, als sich im vergangenen Jahr wieder unzählige Maigänger am Offlumer See eingefunden hatten, um zu feiern ? die Party am Offi, der Gang vom See über den Bahndamm nach Wettringen zur Party der Bierfreunde ist am 1. Mai ein beliebtes Ritual. Doch immer wieder kommt es aufgrund von überzogenem Alkoholkonsum zu Ärger ? so auch im vergangenen Jahr.Mehrere junge Frauen hatten die Polizei verständigt, weil der 23-jährige Angeklagte sie belästigt habe, so die Anklageschrift. Vor dem Amtsgericht verantworten musste sich der Angeklagte am Donnerstag allerdings wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung ? denn als die Polizisten unweit des Café Jedermanns eintrafen, sei die Situation eskaliert.Der Vorwurf laut Anklage: Der junge Mann habe sich ?äußerst aggressiv? ...