Ausgabe vom 07.09.2013 Seite 49
Suchbegriffe 07.09.2013 49
tçÜåÉå C iÉÄÉå p~ãëí~ÖI TK pÉéíÉãÄÉê OMNP jf^pqMNI kêK OMVI PSK tçÅÜÉ powered by fjjl_fifbkob`eq péÉêêãää áã qêÉééÉåÜ~ìë â~åå òìê håÇáÖìåÖ ÑÜêÉå jáÉíÉê ëáåÇ òìê båíëçêÖìåÖ îÉêéÑäáÅÜíÉí Ihren Sperrmüll müssen Mieter grundsätzlich selbst entsorgen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Es ist nicht erlaubt, Sperrmüll im Treppenhaus oder in sonstigen Gemeinschaftsräumen zu lagern. Das gilt selbst, wenn dieser in Kürze vom Entsorger abgeholt werden soll. Verstößt der Mieter gegen die Vorschrift, droht eine Abmahnung. Wird der Sperrmüll trotz wiederholter Ab- mahnung nicht entfernt, kann der Vermieter eine Kündigung aussprechen. Dies gilt insbesondere, wenn der Sperrmüll Fluchtwege blockiert. Wenn der Vermieter im Treppenhaus oder in sonstigen Gemeinschaftsräumen regelmäßig Sperrmüll vorfindet, ohne diesen einem bestimmten Mieter zuordnen zu können, kann er die für die Entsorgung anfallenden Kosten auf alle Mieter umlegen. Çé~ Forward-Darlehen Geforderte neue Späteste Zinsbindungsfrist Anbieter Fälligkeit* Aufschlag** in Jahren Kontakt Deutsche Bank 48 01 - 0,030 2 - 10, 15, 20 01818 1000 Geno Bank Essen 60 0,013 - 0,022 mind. 8 ...