Ausgabe vom 08.11.2025 Seite 33

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Verschiedene Möglichkeiten für die Kündigung Die Kfz-Versicherung wechseln EMSDETTEN. Die Kündigung der Kfz-Versicherung zum Ablauf ist sicherlich die am meisten genutzte Möglichkeit. Doch als Versicherungsnehmer einer Kfz-Versicherung gibt es weitere Kündigungsmöglichkeiten : Ablaufkündigung: Die meisten Kfz-Versicherungsverträge laufen zum Jahresende ab. Dann muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein. Einige Kfz-Versicherer bieten ihren Kunden inzwischen auch einen unterjährigen Vertragsschluss an, so dass der Vertrag zum Beispiel vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres läuft. In der Regel ist auch bei unterjährigen Verträgen eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Kündigung im Schadenfall: Ihre Kündigung muss dem Versicherungsunternehmen einen Monat nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen, das heißt nach Beendigung des Meinungsaustauschs zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer über den Anspruch auf Entschädigung oder seine Grundlagen. Oder aber Ihre Kündigung muss dem Versicherer innerhalb eines Monats zugehen, nachdem der Versicherer in der Kfz-Haftpflichtversicherung seine ...