Ausgabe vom 02.09.2022 Seite 7

Suchbegriffe 02.09.2022    7


Pilotenstreik bei der LufthansaKeine Titelangabe Fluggäste haben eine Vielzahl von Rechten Rechtslage ist beim aktuellen Arbeitskampf klar Fluggäste haben bei einem Pilotenstreik im Fall von Verspätungen und Annullierungen nicht nur Ansprüche auf Ersatzbeförderung, Verpflegung und Unterbringung, sondern teils auch auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung von 250 bis 600 ?.Weil die Piloten bei der Airline angestellt sind und der Streik folglich dem unternehmerischen Risiko der Fluggesellschaft und keinen ?außergewöhnlichen Umständen? zugeordnet werden kann, ist die Rechtslage hier klarer als etwa bei einem Streik der Sicherheitskräfte an den Airports.Für die meisten Passagiere dürfte aber erst mal vor allem im Fokus stehen, dass sie irgendwie möglichst zeitnah ans Ziel kommen. Für sie ist deshalb wichtig zu wissen: Fällt der Flug aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesellschaft eine alternative Beförderung anbieten ? sei es durch Umbuchung auf andere Flüge oder etwa die Umwandlung des Tickets in eine Bahnfahrkarte. Die Option wird bei innerdeutschen Flügen oft angeboten.Wenn die Airline nicht reagiert, empfiehlt es sich, ihr eine Frist zur Beschaffung einer Ersatzbeförderung zu setzen. Als angemessen sehen ...