Ausgabe vom 04.04.2026 Seite 41

Suchbegriffe 04.04.2026    41


So reklamieren Sie richtig Gewährleistung schlägt Garantie Wenn möglich, sollten Kunden bei einer Reklamation immer die Gewährleistung in Anspruch nehmen. So rät es das Fachportal „heise online“. Die Gewährleistung gilt ab Kaufdatum für zwei Jahre. Wichtig: Ansprechpartner ist immer der Verkäufer, nicht der Hersteller des Produkts. Verweist ein Verkäufer dagegen auf die Herstellergarantie, sollten sich Käufer und Käuferinnen laut Bundesverband der https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/so-reklamieren-sie-richtig-die-sechs-wichtigsten-punkte-11390">Verbraucherzentralen nicht zu schnell abwimmeln lassen. Denn die Garantie ist freiwillig und der Hersteller bestimmt die Bedingungen. Und häufig gibt es auch Ausschlussklauseln, etwa für bestimmte Schadensarten wie Verschleiß. Bei der Gewährleistung können Kunden dagegen grundsätzlich wählen, ob repariert oder ein intaktes Produkt als Ersatz geliefert wird. Ein Händler kann diese Wahl nur einschränken, wenn eine der Möglichkeiten viel zu teuer oder aus technischer Sicht unsinnig wäre. Scheitert eine Reparatur zweimal, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld zurückverlangen. Den Versand zahlt der ...