Ausgabe vom 04.04.2026 Seite 37

Suchbegriffe 04.04.2026    37


Manches ist problematisch Welche Bepflanzung auf dem Balkon erlaubt ist Nicht alles, was auf dem Balkon mit Pflanzen möglich scheint, ist auch erlaubt. Aber wo verlaufen die Grenzen zwischen persönlicher Freiheit und Rücksicht auf die Nachbarschaft? Rechtsanwältin Melina Pier von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein beantwortet Fragen: Können Nachbarn oder Vermieter verbieten, Balkonpflanzen aufzustellen? „Ein pauschales mietvertragliches Verbot zum Aufstellen von Balkonpflanzen benachteiligt Mieter und Mieterinnen unangemessen und wird meist unwirksam sein“, sagt Pier. Balkonpflanzen aufzustellen, gehört zur üblichen mietvertraglichen Nutzung einer Wohnung. Auch die Hausordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft darf die Freiheit des Einzelnen nicht in einem solchen Maß einschränken. Nur wenn andere Hausbewohner durch die Pflanzen erheblich beeinträchtigt oder bauliche Vorgaben verletzt werden, kann Mietern und auch Eigentümern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft Einhalt geboten werden. „Dann kann eine Einschränkung der Bepflanzung verlangt werden“, sagt Pier. Bin ich in der Auswahl der Pflanzen limitiert – etwa aufgrund von Gerüchen oder Wuchshöhen? ...