Ausgabe vom 20.09.2025 Seite 44

Suchbegriffe 20.09.2025    44


Nicht nur was für den Kopf tun Hier greift die Renten-Pflichtversicherung Bald ist es wieder so weit – der Semesterstart steht vor der Tür. Gut zu wissen: Wer sich für ein duales Studium entschieden hat, tut nicht nur was für seinen Bildungsgrad, sondern auch für die Rente. Wenn sich Theorie und Praxis abwechseln: Wer ein duales Studium absolviert, ist im Gegensatz zu anderen Studiengängen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert – ganz gleich, ob ein Gehalt fließt oder nicht. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Wird kein Gehalt für das duale Studium bezogen, berechnen sich die Beiträge zur Rentenversicherung aus einem fiktiven Mindesteinkommen. Bei einem Gehalt von weniger als 325 Euro im Monat müssen Arbeitgeber die Beiträge dann komplett für die Studierenden bezahlen. Bei Überschreiten dieser Grenze teilen sich Studierende und Arbeitgeber die Beiträge. Anders als bei einem klassischen Studium wechseln sich bei dualen Studiengängen Lern- und Praxisphasen ab. Neben theoretische Phasen an der Hochschule oder Berufsakademie beinhaltet das duale Studium praktische Phasen im Betrieb oder dem Unternehmen, mit dem die Studierenden einen Ausbildungs-, Praktikanten- oder Arbeitsvertrag geschlossen ...