Ausgabe vom 20.09.2025 Seite 43

Suchbegriffe 20.09.2025    43


Kann ich einfach den Ausbildungsbetrieb wechseln? Was es zu wissen gilt Im August und September starten traditionell viele junge Menschen in eine Ausbildung. Aber was, wenn ein Betrieb nicht den eigenen Vorstellungen entspricht? Was man über einen Wechsel wissen muss. Irgendwie hatte man sich das alles anders vorgestellt: Nicht immer erfüllt ein Ausbildungsbetrieb die eigenen Erwartungen. Die Ausbildung dann in einem anderen Betrieb fortzusetzen, ist in bestimmten Fällen aber nicht ohne Weiteres möglich. Zunächst einmal ist entscheidend, ob Azubis sich noch in der Probezeit befinden oder nicht. Während der Probezeit, die zwischen einem und vier Monate dauert, kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Das erklärt der Jugendverband des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB Jugend) in einem Ratgeber zum Ausbildungsstart. Aber was, wenn die Probezeit bereits verstrichen ist? Dann können Auszubildende, die ihre Ausbildung anderswo fortsetzen wollen, einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Die Ausbildung wird damit in beiderseitigem Einvernehmen beendet. Eine Frist müsse hier nicht eingehalten werden, erklärt die Industrie- und Handelskammer München. Lässt ...