Ausgabe vom 08.06.2024 Seite 38
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Der Teufel liegt im Detail Altbaukauf: Baurechtliche Genehmigung von Ausbauten prüfen Im Dachboden könnte man ein Gästeapartment einrichten, im Souterrain das Home-Office? Wer überlegt, einen Altbau zu kaufen, hat vielleicht auch dessen Ausbau-Potenzial im Kopf. Nicht selten werden solche baulichen Aufwertungen dem Verband Privater Bauherren (VPB) zufolge dann in Eigenleistung vollbracht ? in der Annahme, dass die Nutzung der brachliegenden Potenziale allein im Ermessen des Eigentümers liege.Doch Vorsicht: Auch auf dem eigenen Grundstück können Sie nicht immer an- und ausbauen, wie Sie möchten. Denn Bestandsbau müsse den öffentlich-rechtlichen Anforderungen der Landesbauordnung genügen und die Auflagen des geltenden Bebauungsplanes einhalten, informiert der Verband Privater Bauherren (VPB). Dazu gehören die Vorgaben zur Grundflächenzahl (GRZ), also dem Verhältnis zwischen Grundstücksfläche und überbauter Fläche, und zur Geschossflächenzahl (GFZ), dem Verhältnis zwischen Geschossfläche und Grundstücksfläche.Baut man etwa einen laut ursprünglicher Baugenehmigung nicht zur Nutzung vorgesehenen Dachbereich als Studio, Gästezimmer oder Büroraum aus, schafft man damit ein nutzbares Geschoss. ?Der dadurch erzielte Zugewinn an Geschossfläche kann bereits dazu ...