Ausgabe vom 03.01.2026 Seite 39

Suchbegriffe 03.01.2026    39


Jetzt gibts mehr Klarheit So bringt die Sanierung steuerliche Vorteile Weer seine Immobilie energetisch sanieren lässt, kann davon seit 2020 steuerlich profitieren. In der Praxis gab es allerdings lange Zeit ungeklärte Einzelfragen. Etwa: Inwiefern können Wohnungseigentümer Sanierungskosten absetzen, die am Gemeinschaftseigentum angefallen sind? Oder: Können auch Kosten für Maßnahmen steuerlich geltend gemacht werden, die zwar keinen direkten Einfluss auf den energetischen Zustand eines Gebäudes haben, wohl aber im Zuge dessen angegangen werden müssen? In einem Schreiben, auf das der Bund der Steuerzahler verweist, schafft die Finanzverwaltung nun Klarheit – für Eigentümer, Steuerberater und Finanzämter. So gilt für Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), dass sie Steuerermäßigungen genau in dem Umfang ihres Miteigentumsanteils geltend machen können. Bei einem Vier-Parteien-Haus kann jede Partei daher 25 Prozent der Gesamtkosten für die energetische Maßnahme steuerlich geltend machen. Zudem hat das Bundesfinanzministerium in dem Schreiben präzisiert, wann ein Haus oder eine Wohnung tatsächlich als „zu eigenen Wohnzwecken“ genutzt gilt. Denn das ist eine entscheidende ...