Ausgabe vom 03.01.2026 Seite 12

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Gericht urteilt in Streit um Grünfläche Ein paar Zierpflanzen machen aus einer Schotterfläche noch keine Grünfläche. Das musste ein Grundstückseigentümer erfahren, der ohne Baugenehmigung seinen Vorgarten umgestaltet hatte und das auf Anordnung der Bauaufsichtsbehörde rückgängig machen sollte. Laut dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu Recht. (Az.: 8 S 388/25) Eine Schotterfläche im Vorgarten, die durch Unkrautvlies den Boden abdichtet, sei als bauliche Anlage zu werten und widerspreche dem Grünflächengebot der geltenden Landesbauordnung. Der Mann hatte noch die Zierbepflanzung ins Spiel gebracht. Doch die Anwesenheit einzelner Pflanzen ändere nichts daran, dass die Fläche optisch von Schotter dominiert und insektenfeindlich versiegelt sei. Die Anordnung zu Rückbau und Renaturierung der Behörde war demnach rechtmäßig.Was Eigentümer aus der Entscheidung ableiten können: Wer sein Grundstück entsprechend umgestalten möchte, sollte genau die für sein Bundesland geltende Landesbauverordnung anschauen und prüfen, ob das eine Baugenehmigung erfordert.Fotobeweise: nützlich im Streitfall Vorsätze fürs neue Jahr können auch praktischer Natur sein: Zum Beispiel fotografieren, wenn es um ...