Ausgabe vom 27.12.2025 Seite 11
Suchbegriffe 27.12.2025 11
Glasfaser-Verträge genau prüfen Vorsicht vor Laufzeitfallen und untergeschobenen Abschlüssen Sie wollen einen Glasfaser-Internetvertrag abschlieÃen oder haben dies bereits getan? Dann sollten Sie die Vertragslaufzeit genau prüfen. Denn einige Anbieter legen den Beginn der maximal zulässigen zweijährigen Mindestlaufzeit nicht auf das Datum des Vertragsabschlusses, sondern erst auf den Zeitpunkt der Freischaltung des Glasfaseranschlusses. Das bedeutet im ungünstigsten Fall: Der Vertrag kann sich um Monate oder gar Jahre verlängern, wenn sich der Ausbau verzögert oder womöglich noch gar nicht begonnen hat, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In diesem Zusammenhang gelten folgende gesetzliche Regelungen: Die Mindestvertragslaufzeit für Telekommunikationsverträge darf zwei Jahre (24 Monate) nicht überschreiten. Die Mindestvertragslaufzeit muss mit dem Tag des Vertragsabschlusses beginnen. Verträge mit einer anfänglichen Mindestlaufzeit von bis zu 24 Monaten können danach monatlich gekündigt werden. Wer einen Vertrag bereits vor längerer Zeit abgeschlossen hat, sollte im Kundenportal des Anbieters oder auf einer monatlichen Rechnung genau prüfen, welche Daten dort angegeben sind, rät Michael Gundall von der ...
