Ausgabe vom 25.11.2023 Seite 11
Suchbegriffe 25.11.2023 11
Fehler gemacht ? Förderung in Gefahr Energetische Immobiliensanierung richtig angehen Bei Verpassen des Zeitpunkts droht der Zuschuss auszubleiben. Kommt das Sanierungsvorhaben nicht voran, beispielsweise weil Handwerker oder Material fehlen, ist eine Fristverlängerung möglich. Sie muss vor Fristablauf beantragt werden.?Abweichungen vom ursprünglichen Plan und von den technischen Mindestanforderungen sind zu vermeiden?, warnt Verbraucherschützer Brandis. ?Sonst ist die Förderung in Gefahr.? Eigentümer, die mit einem Energieeffizienzberater arbeiten, sollten Änderungen vorab mit ihm besprechen.Der Steuerbonus beträgt nach Angaben des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL) insgesamt 20 Prozent auf höchstens 200 000 Euro, also 40 000 Euro. Er wird verteilt auf drei Jahre in der Einkommensteuererklärung angesetzt. Die Bundesförderung variiert abhängig vom Vorhaben.Zweitens profitieren ausschließlich Selbstnutzer, die die geplante energetische Sanierung bezahlen, erklärt Jana Bauer vom BVL.dpa Luxus-Mietobjekt senkt Steuerlast nicht Eine vermietete Luxusimmobilie, die Verluste schreibt, kann nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften verrechnet werden, um weniger Steuer zahlen zu müssen. Das zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: IX R 17/21). Hat eine ...