Ausgabe vom 04.03.2026 Seite 27
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Das Arbeitsgericht in Rheine steht vor dem Aus Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit: Kabinett beschlieÃt Gesetzesentwurf -wol- RHEINE. Die drohende SchlieÃung des Arbeitsgerichts Rheine nimmt konkretere Züge an: Denn das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen hat nun einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem in den kommenden fünf Jahren die bislang 30 Arbeitsgerichte in mehreren Schritten zu 15 Standorten zusammengefasst werden sollen. Laut des Entwurfs soll das Arbeitsgericht Rheine Ende 2028 aufgehoben werden; an seine Stelle tritt ab 1. Januar 2029 das Arbeitsgericht Münster. Die Bezirke der Arbeitsgerichte Bocholt und Rheine würden mit dem Bezirk des Arbeitsgerichts Münster am dortigen Standort vereinigt. Rheine bliebe nur ein âGerichtstagâ â ein Saal irgendwo in der Stadt, in dem lediglich verhandelt wird. Verwaltung, Leitung, Antragsstelle und organisatorische Selbstständigkeit wären Geschichte. âDie Arbeitsgerichtsbarkeit muss erreichbar sein, schnell entscheiden und verlässlich handelnâ, sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach am Donnerstag in einer Pressekonferenz. Sie bliebe aber auch durch die Veränderungen in der Fläche präsent. Bereits im Sommer 2025 hatte Limbach ein Eckpunktepapier für die ...
