Ausgabe vom 11.10.2025 Seite 12

Suchbegriffe 11.10.2025    12


PKV: Arbeitgeber benötigen Daten Bislang haben private Krankenversicherer (PKV) ihren Versicherten Papierbescheinigungen zur Vorlage bei ihrem jeweiligen Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Dieser benötigt die Unterlagen, um die Belastungen durch die private Kranken- und Pflegeversicherung bei der Berechnung des Entgelts steuerlich berücksichtigen zu können. Ab 2026 reicht das nicht mehr aus. Versicherer müssen die Daten künftig elektronisch an Arbeitgeber übermitteln. Dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) zufolge informieren die Krankenkassen derzeit ihre Versicherten über die Neuerung bei der Datenübermittlungspflicht und starten Ende November mit der Datenübermittlung für 2026. Der BVL rät Betroffenen, entsprechenden Informationsschreiben und der elektronischen Übermittlung ihrer Daten nicht zu widersprechen. Denn nur wenn Arbeitgeber die Höhe der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung kennen, können sie diese beim Lohnsteuerabzug mindernd berücksichtigen oder bezuschussen. dpaWie der Kamin effizient bleibt Regelmäßig reinigen und prüfen lassen Der Sommer endet, die Temperaturen fallen: Wer einen Kamin hat, kann ihn bald wieder anschmeißen. Doch damit es dabei zu keinen Problemen kommt, ...