Ausgabe vom 27.03.2025 Seite 1
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Soli darf vorerst bleiben, FDP-Klage erfolglos Wirtschaft läuft Sturm gegen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts karlsruhe Der Solidaritätszuschlag darf erst einmal weiter erhoben werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und wies damit eine Beschwerde von mehreren FDP-Politikern zurück. Die bisher noch von dem Abschlag betroffenen Steuerpflichtigen â Unternehmen, Kapitalanleger und Gutverdienende â müssen die Abgabe also weiter zahlen. Der künftigen Bundesregierung dürfte nun angesichts der ohnehin schwierigen Haushaltslage ein Stein vom Herzen fallen. Denn über die Abgabe flieÃen bisher Jahr für Jahr zweistellige Milliardenbeträge in den Etat. Hätte Karlsruhe den Soli gekippt, hätte sich ein erhebliches Loch im Etat aufgetan. (Az. 2 BvR 1505/20) Einen Freibrief für die Abgabe bedeutet dies aber nicht: Der Senat wies sehr deutlich darauf hin, dass eine Ergänzungsabgabe wie der Soli nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden dürfe und immer wieder geprüft werden müsse. Denn die Abgabe werde verfassungswidrig, wenn der âaufgabenbezogene Mehrbedarfâ â in diesem Fall die zusätzlichen Kosten für die Deutsche Einheit â offensichtlich wegfällt. Heute sei das noch nicht der Fall, ...