Ausgabe vom 01.07.2023 Seite 29

Suchbegriffe 01.07.2023    29


Aktueller Steuerfall Steuerrecht für Senioren Viele Senioren greifen auf Unterstützung im Haushalt zurück. Die Kosten dafür können steuerlich begünstigt sein, etwa bei Beauftragung einer Reinigungskraft im Haushalt. Die Steuer reduziert sich bei solchen haushaltsnahen Dienstleistungen um 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 510 Euro), wenn die Haushaltshilfe legal beschäftigt und das Entgelt unbar gezahlt wird. Aufwendungen für ?Essen auf Rädern? mindern die Steuer aber nicht, selbst wenn die Steuerbürger krankheitsbedingt auf die entgeltliche Lieferung von Mittagessen durch Dritte angewiesen sind. Diese Kosten sind keine von der Steuer abziehbaren außergewöhnliche Belastungen, weil sie weit verbreitet und über den sogenannten Behindertenpauschbetrag abgegolten sind (aktuell entschieden vom Finanzgericht ? FG ? Münster, Urteil vom 27.4.2023, Az. 1 K 759/21 E). Solche Zahlungen sind auch keine steuerbegünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen. Die Dienstleistung als solche ist zwar haushaltsnah, allerdings wird sie üblicherweise nicht in einem Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern im anliefernden Unternehmen erbracht (FG Münster, Urteil vom 15.7.2011, Az. 14 K 1226/10 E).Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind nach einer aktuellen Entscheidung des ...