Ausgabe vom 25.10.2025 Seite 48

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Nur unvermummt ans Steuer Was Narren im Straßenverkehr besser lassen Noch gut zwei Wochen, dann beginnt der Karneval. Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, auch für Monster, Prinzessinnen und Co. So feiert man sicher und bleibt straffrei.Peter Löschinger Helau und Alaaf – und dann Autsch? Nein, so sollen die närrischen Tage sicher nicht enden. Wer allerdings auf dem Weg zur Sause oder zurück alkoholisiert am Steuer oder auf dem Fahrrad sitzt, riskiert genau so ein Ende. Gleiches gilt für alle, die ein beim Rad- oder Autofahren gefährliches Kostüm tragen. Fest steht: Niemand möchte fauchenden Dinos oder feiernden Prinzessinnen den Spaß verderben. Doch um sicher durch die fünfte Jahreszeit zu kommen, helfen diese Sicherheitstipps von ACE, ADAC, Tüv Thüringen und Dekra. Grundsätzlich ist es nicht verboten, sich verkleidet hinters Steuer oder auf den Sattel zu setzen. Aber durch die Kostümierung dürfen weder Sicht, Gehör noch Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Opulente Ganzkörperverkleidungen mit aufgesetztem Kopfteil scheiden in der Regel aus. Wird die Sicht behindert, ist ein Bußgeld von zehn Euro möglich. Kommt es zu einer Behinderung oder Gefährdung, kann zusätzlich ein Verstoß gegen allgemeine ...