Ausgabe vom 25.10.2025 Seite 45

Suchbegriffe 25.10.2025    45


Unwirksame Klauseln Betreten der Baustelle verboten: Gilt das für Bauherren? Auch wenn man als Bauherr den Hut aufhat: Wer eine Baufirma beauftragt, muss dieser in der Regel ein eingeschränktes Hausrecht für die Baustelle einräumen. Schließlich müssen die Firmen das Grundstück für ihre Arbeiten nicht nur betreten dürfen, sondern die Baustelle etwa auch vor Vandalismus schützen können. Dem Verband Privater Bauherren (VPB) zufolge schießen einige Schlüsselfertig-Firmen im Bestreben nach Ordnung und Sicherheit allerdings deutlich über das Ziel hinaus: Sie untersagen demnach nicht nur Unbefugten den Zutritt zur Baustelle, sondern auch den Bauherren selbst. Das sollten die Bauherren zuvor klären. Entsprechende Einschränkungen, mit denen Bauherren der Zutritt zur Baustelle verwehrt werden soll, verstecken sich dem Verband zufolge meist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bauvertrags. Auf sie sollten Bauherren sich aber nicht einlassen, raten die Experten des Verbandes Privater Bauherren. Schließlich haben sie sonst keine Möglichkeit mehr, den Baufortschritt und die Bauausführung zu kontrollieren. Dies ist besonders wichtig, wenn regelmäßige Abschlagszahlungen nach bestimmten Baufortschritten vereinbart ...