Ausgabe vom 16.10.2025 Seite 20

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Arbeitsgericht Rheine muss bangen Die NRW-Arbeitsgerichtsbarkeit steht vor einer Strukturreform / Zusammenlegung mit Münster und Bocholt? RHEINE. Die Landesregierung will die Strukturen der Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW „optimieren“. Und die geplante Reform könnte den Standort Rheine hart treffen. Denn nach der Vorstellung eines Eckpunktepapiers im Juni dieses Jahres und einem Beteiligungsprozess gibt es nach Informationen unseres Medienhauses nun einen Vorschlag, nach dem die Arbeitsgerichte Rheine, Bocholt und Münster zusammengelegt werden sollen – mit Münster als Hauptstandort. Rheine würde dann nur ein sogenannter „Gerichtstag“ bleiben, das heißt, hier wird nur noch verhandelt. Alle Beschäftigten (Büros, Verwaltung) würden nach Münster umziehen. „Wir machen uns schon Sorgen“, sagte Direktorin Katrin Langhans am Mittwoch auf Anfrage unseres Medienhauses. „Das ist schon ziemlich radikal.“ Das Arbeitsgericht Rheine (im Gebäude der Agentur für Arbeit, Dutumer Straße) ist eines von 17 Fachgerichten für Arbeitssachen im Bezirk des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm und im Kreis Steinfurt zuständig für Rechtsstreitigkeiten mit Bezug zum Arbeitsverhältnis. Aktuell ist Rheine ein ...