Ausgabe vom 10.10.2025 Seite 7
Suchbegriffe 10.10.2025 7
Eine FuÃnote reicht nicht aus BGH-Urteil: Händler müssen bei der Werbung mit Rabatten die Referenzpreise klar angeben karlsruhe. Wenn Händler mit einer PreisermäÃigung werben, müssen sie dabei für Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung betont. Im konkreten Fall ging es um eine Werbung des Lebensmitteldiscounters Netto mit Sitz im bayerischen Maxhütte-Haidhof â nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Discounter mit einem Hund auf dem Logo. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. Der Discounter hatte ein Kaffee-Produkt mit der Aussage beworben, dieses sei um 36 Prozent heruntergesetzt worden. Dabei wurde der aktuelle Preis (4,44 Euro) sowie der Preis der Vorwoche (6,99 Euro) genannt. Erst in einer FuÃnote konnten Verbraucher nachlesen, dass das Produkt in den letzten 30 Tagen schon einmal 4,44 Euro gekostet hatte. Nach der Preisangabenverordnung sind Händler, die mit Preisrabatten werben wollen, verpflichtet, dabei immer auch den niedrigsten Preis zu nennen, der binnen der letzten 30 Tage für das Produkt verlangt wurde. Juristisch umstritten war lange, wie dieser Referenzpreis angegeben werden muss â ...
