Ausgabe vom 16.09.2025 Seite 12

Suchbegriffe 16.09.2025    12


Vermieter dürfen Kaution einbehalten Entscheidung des Amtsgerichts Rheine Dürfen Vermieter bei Auszug eigentlich die Kaution zurückhalten? Ja − und zwar für eine angemessene Prüfungsfrist von bis zu sechs Monaten, in denen sie feststellen können, ob Mietrückstände bestehen, Nebenkostenforderungen offen sind oder Beschädigungen, die der Mieter verursacht hat, repariert werden müssen. Sind die Forderungen allerdings geringer als die Höhe der hinterlegten Kaution, ist die Differenz auszuzahlen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Rheine (Az. 10 C 78/24) weist das Rechtsportal anwaltauskunft.de hin. In dem Fall hatte eine Frau knapp drei Jahre in der Wohnung des Vermieters gelebt und eine Kaution von 1350 Euro hinterlegt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses verlangte sie die Rückzahlung sowie Auskunft über deren Verzinsung. Der Vermieter verweigerte die Rückzahlung und führte angebliche Mängel als Grund an. Die Frau zog vor Gericht. Dieses ließ die Vorwürfe prüfen und stellte ebenfalls Mängel fest, die unter anderem durch Vernachlässigung und unzureichende Reinigung zustande gekommen waren. Hinzu kamen unstrittige Forderungen aus den Nebenkostenabrechnungen. Die beiden Posten zusammen taxierte ...