Ausgabe vom 15.08.2025 Seite 3

Suchbegriffe 15.08.2025    3


Paketbombenprozess: Revision verworfen Ochtrup Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung im Revisionsverfahren rund um die Explosion einer Paketbombe in März 2024 in Ochtrup getroffen. Das Urteil des Landgerichts Münster vom Dezember 2024 bleibt bestehen. Es besagt, dass ein zur Tatzeit 52-jähriger Mann aus Xanten für elfeinhalb Jahre ins Gefängnis muss. Er hat nach Ansicht des Gerichts eine Paketbombe neben einem Auto in Ochtrup abgestellt, durch die ein unbeteiligter Passant schwer verletzt wurde. Die Bombe sollte eigentlich jemand anderen treffen. Der Verteidiger des Verurteilten hatte schon nach der Urteilsverkündigung im Dezember angekündigt, Revision einlegen zu wollen. Er hatte Verfahrensfehler beklagt. Der Bundesgerichtshof erklärt nun in der Beschlussbegründung, dass die Richterinnen und Richter am Landgericht tatsächlich einen Fehler gemacht haben. Sie hatten das fehlende Alibi des Angeklagten als weiteres Indiz für seine Schuld mit einbezogen. Das sei nicht rechtens, heißt es vom Bundesgerichtshof. Ein fehlendes Alibi mache jemanden nicht automatisch schuldig. Doch der Bundesgerichtshof betont zugleich, dass es zahlreiche weitere Indizien gibt, weshalb das Landgericht nicht zu einem anderen Urteil gekommen wäre, selbst wenn das ...