Ausgabe vom 02.04.2025 Seite 12
Suchbegriffe 02.04.2025 12
Kann man privates Handy im Job nutzen? Nicht jeder bekommt vom Arbeitgeber ein Diensthandy gestellt. Einige Beschäftigte nutzen dann ihr privates Smartphone, um berufliche Mails zu checken oder einen dienstlichen Anruf zu erledigen. Aber: Ist das eigentlich erlaubt? âDer Arbeitgeber hat das Recht, Angestellten die Arbeitsmittel zuzuweisenâ, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das heiÃt: Verbietet ein Arbeitgeber, dass Arbeitnehmer ihre privaten Handys oder Laptops für dienstliche Zwecke nutzen, müssen sich Beschäftigte auch daran halten. Gleichzeitig könne ein Arbeitgeber nicht verlangen, dass Mitarbeiter private Geräte für dienstliche Zwecke verwenden. Generell sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle notwendigen Arbeitsmittel zu stellen. Auf dem privaten Smartphone oder Laptop berufliche Mails oder Nachrichten zu checken, ist also nur erlaubt, wenn das Einverständnis beider Parteien vorliegt. Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).dpaKontaktgrill als praktische Alternative Ob Fleisch, Fisch, Gemüse oder Sandwiches: Kontaktgrills versprechen eine ...