Ausgabe vom 05.12.2024 Seite 3

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Tod einer 87-Jährigen – Täter schuldunfähig? Neuenkirchen.. Nach einer bis heute rätselhaften tödlichen Attacke in Neuenkirchen hat die Staatsanwaltschaft Münster ein Sicherungsverfahren gegen den 37-jährigen Beschuldigten beantragt. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit. Der Mann soll am 15. August zunächst mit einem Auto rückwärts gegen die Außenfassade des Wohnhauses einer Seniorengruppe gefahren sein, bevor er ein Fenster „auch mit seinem eigenen Kopf“ eingeschlagen habe und in das Haus gelangt sei. Dort soll er eine 87-jährige Bewohnerin zu Boden gebracht und so heftig auf sie eingeschlagen haben, dass sie am nächsten Tag im Krankenhaus an den Folgen starb. Auch eine Pflegerin, die ihr zur Hilfe gekommen sei, habe er schwer verletzt. Erst Polizisten mit einem Taser hätten ihn stoppen können. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der Angreifer, der sich bislang nicht zu dem Vorfall geäußert habe, wegen einer psychischen Erkrankung „schuldunfähig gewesen sein könnte“. Deshalb schlägt die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik vor. Über die Eröffnung des Sicherungsverfahrens müsse nun das Landgericht entscheiden.Warendorfer Krankenhaus zahlt ...