Ausgabe vom 01.11.2024 Seite 47
Suchbegriffe 01.11.2024 47
Antrag rechtzeitig stellen Hilfsmittel erleichtern den Alltag: Wer zahlt was? Hilfsmittel sollen helfen â und zwar Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen. Sie sollen damit ihren Alltag selbstständiger und mit weniger Einschränkungen bewältigen können. Grundsätzlich sind Hilfsmittel bewegliche Produkte oder Gegenstände, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Was gehört dazu â und was nicht? Verschrieben werden Hilfsmittel in der Regel vom Arzt, für die Beschaffung ist meist die gesetzliche Krankenkasse der Ansprechpartner. Es gibt aber auch andere mögliche Kostenträger, heiÃt es vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). So könnten für beruflich benötigte Hilfsmittel die Arbeitsagentur, der Rentenversicherungsträger oder das jeweilige Inklusionsamt zuständig sein. Für die gesetzlichen Krankenkassen ist ein Hilfsmittel nur das, was speziell für behinderte Menschen hergestellt und angeboten wird. Kann etwas im normalen Laden gekauft werden, zahlt die Kasse nicht. Orientierung gibt das Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen. Bei anderen Kostenträgern gehören zum Leistungsumfang auch Alltagsgegenstände, auf die behinderte Menschen besonders ...