Ausgabe vom 01.11.2024 Seite 45

Suchbegriffe 01.11.2024    45


Erst die Leistung, dann das Geld Hausbau: Zahlungsplan mit Bauunternehmer vorab vereinbaren Wer privat ein Haus bauen lässt, sollte einen genauen Zahlungsplan mit dem Bauunternehmen vereinbaren. Das schützt vor finanziellen Risiken. Wichtig dabei: die Grundlage für die Abschlagszahlungen sollte der tatsächliche Bauablauf sein. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam. Der Plan soll verhindern, dass Bauherren zu früh zu hohe Zahlungen leisten. Denn so riskieren Bauherren im Fall einer Insolvenz, dass sie einen Großteil ihres Budgets bereits ausgegeben haben, aber die Immobilie nur halbfertig ist. Und dann fehlt das Geld, um die Immobilie durch ein anderes Unternehmen fertigstellen zu lassen. Angebote, bei denen bereits beim Vertragsabschluss ein erheblicher Abschlag verlangt wird, sind laut VPB unseriös. Das gilt auch, wenn eine Baufirma für bisher nicht erbrachte Leistungen Vorkasse verlangt. Die Experten raten: Die jeweilige Abschlagszahlung erst zu bezahlen, wenn der dafür vorab vereinbarte Bauabschnitt fertiggestellt wurde – also das Geld erst überweisen, wenn die entsprechenden Leistungen wie Rohbau, Dach oder etwa Haustechnikinstallationen wirklich ausgeführt wurden. Formal schließen Privatpersonen übrigens ...