Ausgabe vom 30.12.2023 Seite 41

Suchbegriffe 30.12.2023    41


Steuerfreie Einnahmen Photovoltaikanlagen VorspannVon xxFür Besitzer von Steckersolar-Geräten, die oft auch als Balkonkraftwerke bezeichnet werden und sich beispielsweise an die Balkonbrüstung montieren lassen, spielen diese Regelungen in der Praxis ? anders als im September zunächst von der dpa berichtet ? keine Rolle.Derzeit ist die Leistungsgrenze solcher Geräte auf eine Ausgangsleistung (AC-Leistung) von maximal 600 Watt begrenzt. Den Verbraucherzentralen zufolge sind sie nicht für die Netzeinspeisung gedacht. Bei Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien gelte für Photovoltaikanlagen eine Grenze von 15 Kilowatt (Peak) pro Wohnung beziehungsweise Gewerbeeinheit, informiert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).Steuerbefreit sind dann alle Einnahmen, die durch die Einspeisevergütung, durch Entgelte von Stromlieferungen an Mieter, für das Aufladen von Fahrzeugen, durch Zuschüsse sowie Umsatzsteuererstattungen entstanden sind, so die VLH. Auch wenn Sie neben der Einspeisung ins Stromnetz Strom für ihre selbst genutzte Wohnung oder Elektroautos entnehmen, besteht die Steuerbefreiung. Zusätzlich gilt allerdings eine Obergrenze von 100 Kilowatt (Peak) pro Steuerzahler oder Mitunternehmerschaft, also einem Zusammenschluss von ...