Ausgabe vom 13.07.2023 Seite 21
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Klare Ansage: ?Baden verboten!? Interview Was ist am Kanal erlaubt? Das sagt die Wasserschutzpolizei RHEINE. Das Wochenende soll wieder heiß werden, am Samstag bis 30 Grad. Warum nicht zur Abkühlung in den Kanal springen? Aber ist das erlaubt? ?Die rechtliche Lage ist kompliziert?, erklärt Polizeihauptkommissar Markus Saalmann im Interview mit Anke Beimdiek. Er ist Leiter der Wasserschutzpolizei Münster, die für den Dortmund-Ems-Kanal nord-östlich von Rheine und den Mittellandkanal (zweigt vom Dortmund-Ems-Kanal am ?Nassen Dreieck? in Hörstel ab) bis zur Landesgrenze zuständig ist. Seit zwei Jahren ist der Terminus etwas anders. Der Bund als Eigentümer der Wasserstraßen sagt ganz eindeutig: Es ist verboten und wird nicht geduldet. 110 Kilometer Wasserstraßen liegen in unserem Zuständigkeitsbereich. Es sind 87 Brückenbauwerke, von denen theoretisch gesprungen werden könnte. Natürlich versuchen wir, alle Bereiche zu bestreifen. Ein Schwerpunkt liegt hierbei jedoch auf der Stadtstrecke in Münster, da sich hier sehr viele Personen aufhalten. Die gefährliche Annäherung an Schiffe, das Klettern auf Schiffe und das Springen von Brücken wird geahndet. Die Bußgelder liegen bei 50 bis 75 Euro. Im Wiederholungsfall sind wir schnell bei 200 Euro, wenn Personen wiederholt ...