Ausgabe vom 12.02.2022 Seite 32
Suchbegriffe 12.02.2022 32
Unterstützung von ?Vater Staat? Vorsorgeaufwendungen ? Wie das Finanzamt die Zukunftsvorsorge unterstützt EMSDETTEN. Alt werden möchten wir alle und das Alter genießen erst recht. Um aber im Alter finanziell versorgt zu sein, sollte bereits in jungen Jahren Vorsorge getroffen werden. Auch für die gesundheitliche Versorgung lohnt sich eine Absicherung. Hier helfen gesetzliche oder auch private Versicherungen. Da die entsprechende Vorsorge nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch für die Gesellschaft sinnvoll ist, können Versicherungsbeiträge zumindest teilweise steuerlich abgezogen werden. ?Versicherungsbeiträge müssen im Rahmen der Steuerveranlagung erklärt werden; sie können als Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden,? so die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe.Seit 2005 gilt für gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge und Altersrenten grundsätzlich eine nachgelagerte Besteuerung. Bis 2025 gilt noch eine Übergangsregelung, wonach der steuerlich absetzbare Teil der Rentenversicherungsbeiträge jährlich um zwei Prozent steigt. Für 2021 liegt er bei 92 Prozent der Gesamtversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Dieser Übergangszeitraum endet bisher 2025, wenn 100 Prozent erreicht ...
