Ausgabe vom 17.01.2026 Seite 45

Suchbegriffe 17.01.2026    45


Grundsteuer sparen Mietausfall: Leerstand, Zahlungsunfähigkeit, Nutzungsverbot Die Grundsteuer gehört zu den laufenden Kosten, die Immobilieneigentümer Jahr für Jahr tragen müssen. Seit der Grundsteuerreform ist die Belastung für viele gestiegen. Wer eine Immobilie nicht selbst bewohnt, sondern vermietet, sollte eines wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen sieht der Gesetzgeber einen teilweisen Erlass der Grundsteuer vor. Wer davon profitieren kann – und welche entscheidende Frist zu beachten ist. Den teilweisen Erlass gewährt das Grundsteuergesetz all jenen Vermieterinnen und Vermietern, deren Grundstück erheblich weniger Ertrag abwirft als üblich. Von einer erheblichen Ertragsminderung spricht das Gesetz, wenn die tatsächlichen Mieteinnahmen mindestens 50 Prozent unter dem normalen Niveau liegen. In diesem Fall kann die Grundsteuer um 25 Prozent erlassen werden. Fallen die Einnahmen vollständig aus, etwa durch längerfristigen Leerstand, sind sogar bis zu 50 Prozent Erlass möglich. Mehr lässt der Gesetzgeber allerdings nicht zu. Entscheidend ist, dass der Einnahmeausfall nicht vom Eigentümer selbst verschuldet wurde. Anerkannt werden etwa Mietausfälle infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz eines Mieters, Fälle ...