Ausgabe vom 24.10.2025 Seite 1
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Karlsruhe kippt Kirchen-Urteil karlsruhe Im Streit um die Frage, ob und wann kirchliche Arbeitgeber bei zu besetzenden Stellen eine Kirchenmitgliedschaft von Bewerbern verlangen dürfen, hat das Bundesverfassungsgericht ein weitreichendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aufgehoben. Die Diakonie war dort zur Zahlung einer Entschädigung an eine konfessionslose Bewerberin verurteilt worden, weil sie sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen und damit aus religiösen Gründen benachteiligt habe. Die Arbeitsrichter hatten entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber nicht pauschal eine Religionszugehörigkeit von Bewerbern verlangen dürfen. Eine Verfassungsbeschwerde der Diakonie gegen die Entscheidung hatte nun Erfolg. Die Karlsruher Richter hoben das Urteil auf und verwiesen die Sache zurück nach Erfurt. Die Diakonie sei durch die Entscheidung in ihrem religiösen Selbstbestimmungsrecht verletzt worden, argumentierte der zweite Senat. HintergrundMerz erläutert âStadtbildâ-Aussage Kanzler reagiert auf Kritik â 1400 Menschen demonstrieren in Münster Münster/bERLIN Nach Kritik an seiner ÃuÃerung zu Problemen im âStadtbildâ hat Kanzler Friedrich Merz (CDU) genauer erklärt, was er damit meint. Er betonte, dass ...
 