Ausgabe vom 12.09.2025 Seite 12

Suchbegriffe 12.09.2025    12


WG-Zimmer richtig mieten Verschiedene Vertragsarten sind möglich Wenn im Oktober das neue Studiensemester startet, beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Nicht selten ist dieser mit einem Umzug verbunden – ein WG-Zimmer muss her. Allein das zu finden, ist gar nicht so leicht. Und dann gibt es da noch die Herausforderung, mit den mietrechtlich höchst unterschiedlich ausgestalteten Verträgen klarzukommen. Der Eigentümerlandesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen informiert darüber, in welcher Form WG-Zimmer vermietet werden – und wo die jeweiligen Vor- und Nachteile liegen. Variante 1: Ein Studierender mietet die Wohnung als Hauptmieter und nimmt mit Zustimmung des Vermieters Untermieter auf. In diesem Fall unterschreiben Untermieter einen Untermietvertrag. Das macht sie ein Stück weit abhängig von der Gunst des Hauptmieters. Denn gegenüber dem Vermieter hat etwa nur dieser Anspruch auf Beseitigung bestimmter Wohnungsmängel. Dafür haftet er aber auch allein für sämtliche Forderungen des Vermieters. Kündigt der Hauptmieter irgendwann den Mietvertrag und zieht aus, kann es passieren, dass auch Untermieter rausmüssen. Nur wenn sich ein neuer Hauptmieter findet oder einer der Untermieter in diese Rolle ...