Ausgabe vom 26.04.2025 Seite 39

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Offen über die Pläne reden Balkonkraftwerk: Eigentümer müssen vor der Montage zustimmen Wer von einem Stecker-Solar-Gerät – auch Balkonkraftwerk genannt – profitieren will, sollte auf Nummer sicher gehen. Wichtig bei der Montage sei, dass das Gerät sturmfest angebracht wird, damit keine Gefahr von herunterfallenden Teilen ausgeht, erklärt der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum. Neben den allgemein anerkannten Regeln der Technik müssen bei der Montage auch die Herstellerangaben zur Installation sowie Hinweise zur Benutzung des Geräts beachtet werden. Zudem sollte das Gerät möglichst so angebracht werden, dass andere Bewohner nicht geblendet werden. Wichtig zu wissen: Es dürfen nach geltender Rechtslage maximal 800 Watt ins Stromnetz eingespeist werden. Produzieren die Solarmodule mehr, müsse der Wechselrichter die Leistung entsprechend drosseln, so der Verein. Wohnungseigentümer und Mieter haben seit 2024 einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks. Dies gilt aufgrund einer Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 20 Abs. 2 Nr. 5). Wichtig für Eigentümer einer Wohnung ist, dass sie ihre Pläne vor der Montage mit der Eigentümergemeinschaft abstimmen. Da diese Maßnahme in ...