Ausgabe vom 08.04.2025 Seite 18

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Neue Regelungen für Photovoltaik-Anlagen KREIS STEINFURT. Im Februar 2025 ist das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ – besser bekannt als Solarspitzengesetz – in Kraft getreten. Es zielt darauf ab, die Netzstabilität zu erhöhen und die Kosten für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken. „Energieland 2050“ weist darauf hin, dass sich durch das Gesetz Änderungen für den Betrieb privater Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) ergeben. Auch im Kreis Steinfurt sollten sich Betreiberinnen und Betreiber daher über die neuen Regelungen informieren und prüfen, wie sie ihre Anlage entsprechend optimieren können. „Das Gesetz bringt wichtige Neuerungen mit sich, die insbesondere den Eigenverbrauch und die Netzintegration von Solarstrom betreffen“, erklärt Jens Leopold, von der Servicestelle Solarenergie des Kreises Steinfurt beim „Energieland 2050“. Die wesentlichen Änderungen für neue Photovoltaik-Anlagen auf einem Blick: Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen erhalten künftig keine Einspeisevergütung mehr, wenn die Börsenstrompreise negativ sind. Dies betrifft sowohl Anlagen mit fester Vergütung als auch ...