Ausgabe vom 08.04.2025 Seite 12
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Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig Forderungen genau prüfen Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat muss pro Wohnung nur einmal gezahlt werden. Gerade in Wohngemeinschaften kommt es der Verbraucherzentrale Bayern zufolge aber immer mal wieder vor, dass weitere Mitbewohner Post vom Beitragsservice bekommen, obwohl ein Mitbewohner den Beitrag bereits entrichtet. Betroffene sollten sich davon nicht verunsichern lassen. Wer zu Unrecht Post erhält, sollte vielmehr darauf reagieren, um Mahnungen zu vermeiden, rät Elisabeth Graml, Verbraucherberaterin bei der Verbraucherzentrale Bayern. âZahlt ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag, kann man sich abmelden.â Der Beitragsservice benötigt dafür den Namen und die Beitragsnummer der zahlenden Person sowie die Information, dass man mit dieser zusammenwohnt. Sozialleistungsbezieher â zum Beispiel von Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz â können sich auf Antrag sogar ganz vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. In einer WG aus befreiten und zahlungspflichtigen Personen muss dann aber eine der zahlungspflichtigen Personen den Beitrag übernehmen. Eine Anmeldung der Wohnung auf die befreite Person ist der Verbraucherzentrale zufolge ...