Ausgabe vom 25.03.2025 Seite 16

Suchbegriffe 25.03.2025    16


„In jeder Hinsicht rechtmäßig“ Fütterungsverbot Zum Bericht „OVG verleiht der Stadt Rückenwind“ in der EV vom Samstag äußert sich dieser Leser: „Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster haben regelmäßig weit über NRW hinaus Gewicht. Der zuständige OVG-Senat hat nicht nur die Argumente der stadtbekannten Klägerin und ihrer Anwälte rechtlich fundiert und in Gänze widerlegt, sondern auch noch klaren Sachverstand beim Reizthema ,Taubenfütterungsverbot‘ und der Prüfung von Alternativen bewiesen. Kurz gesagt: Es steht damit nicht nur der Status unserer (verwilderten) Stadttauben endlich fest, sondern auch, dass die von der Stadt getroffenen Ordnungsmaßnahmen in jeder Hinsicht recht- und auch verhältnismäßig sind, vom Grundgesetz über das Tierschutzrecht bis hin zum Ordnungsrecht. Wer anderes behauptet, kommt damit jedenfalls beim OVG Münster nicht mehr durch. Ging es hier zwar nur um die Vorfrage der Prozesskostenhilfe, so hat das Gericht die Rechtsfragen aber gleich so eingehend geprüft, dass die Stadt davon ausgehen darf, dass in der Hauptsache genauso entschieden wird. Der Frust ist nicht nur bei der Stadt groß, sondern nach meiner Wahrnehmung auch bei der ...