Ausgabe vom 08.03.2025 Seite 46

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Start in die Saison Was Fahrrad- und E-Bike-Fahrer jetzt wissen müssen Die Temperaturen sind endlich zweistellig, die Sonne weckt Frühlingsgefühle: Da erinnert sich so mancher wieder ans Fahrrad im Schuppen. Doch was dürfen Radfahrer, und wie gefährlich ist der Straßenverkehr? Fragen und Antworten zum Saisonstart. Gunnar A. Pier Fahrradfahren ist Lebenswirklichkeit von immer mehr Menschen – nicht nur im Münsterland. Mit den ersten Sonnenstrahlen steigen auch Kältemuffel wieder aufs Rad. Prompt gibt es den ersten schweren Unfall im Münsterland – und die Frage: Wo müssen Fahrradfahrer fahren, gibt es Ausnahmen für Rennräder, und wo lauern Gefahren? Das regelt die Straßenverkehrsordnung. In §2 (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge) steht: „Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.“ Das sind jene runden Schilder, auf denen ein weißes Fahrrad auf blauem Grund abgebildet ist. Fehlen die Schilder bei einem Radweg auf der rechten Seite, dürfen Radfahrer ihn nutzen, müssen es aber nicht. Einen Radweg auf der linken Straßenseite dürfen Radfahrer nur benutzen, wenn er dafür ausdrücklich ausgewiesen ist. Fehlt ein ...