Ausgabe vom 19.02.2025 Seite 2
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Falsches Künast-Zitat beschäftigt BGH Welche Ansprüche haben Betroffene, über die in sozialen Netzwerken Falschbehauptungen verbreitet werden? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Konkret ging es um eine Klage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast gegen den Facebook-Konzern Meta. Wann der Senat eine Entscheidung verkünden will, blieb zunächst offen. (Az. VI ZR 64/24) Gegenstand des Verfahrens ist ein sogenanntes Meme, das ein Bild von Künast mit einem angeblichen Zitat zeigt: âIntegration fängt damit an, dass sie als Deutscher mal Türkisch lernen.â Die Wort-Bild-Kombination wurde bei Facebook in unterschiedlichen Varianten geteilt. Die Krux: Künast hat den Satz nie gesagt.Ausschuss berät über Anschlag von München berlin Nach dem Anschlag von München mit zwei Todesopfern kommt der Innenausschuss des Bundestags am morgigen Donnerstagvormittag zu einer Sondersitzung dazu zusammen. Das bestätigte der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Dienstag in Berlin. Er ist stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses. Am Donnerstagvormittag vergangener Woche war ein 24-jähriger Afghane mit seinem Auto in das Ende ...