Ausgabe vom 03.02.2025 Seite 4
Suchbegriffe 03.02.2025 4
EU-Regeln für KI-Umgang in Kraft gesetzt brüssel Die Europäische Union (EU) verschärft den Umgang mit Künstlicher Intelligenz: In der EU gelten ab sofort neue Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). So ist nach dem KI-Gesetz der Europäischen Union (AI Act) der Einsatz von KI-Programmen verboten, die eine Bewertung nach sozialem Verhalten vornehmen. Damit können Menschen in Verhaltenskategorien eingeteilt, belohnt oder bestraft werden. Der AI Act regelt, welche KI-Anwendungen in der EU erlaubt sind und welche nicht. Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum â zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen â soll ebenfalls grundsätzlich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung nutzen dürfen, um bestimmte Straftaten wie Menschenhandel und Terrorismus verfolgen zu können. Mit dem Stichtag 2. Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, ihre Systeme nach dem Grad des Risikos bewerten und geeignete MaÃnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ziel der neuen Verordnung ist nach Darstellung der EU-Kommission nicht nur der Schutz der Rechte der ...