Ausgabe vom 04.01.2025 Seite 39
Suchbegriffe 04.01.2025 39
Fristen bedenken Immobilie geerbt? Was jetzt alles zu tun ist Wer ein Haus erbt, hat plötzlich jede Menge zu erledigen. Die Beantragung des Erbscheins steht dabei nur am Anfang einer langen To-do-Liste, die besser schnell als langsam abgearbeitet werden sollte. Welche Dinge wichtig sind: Erbschein beantragen: âAls erstes empfiehlt es sich, beim Nachlassgericht einen Erbschein zu beantragenâ, sagt Jan Bittler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. âMit dem Ausstellen des Erbscheins informiert das Nachlassgericht automatisch das Grundbuchamt, wo der neue Eigentümer dann eingetragen wirdâ, so Bittler. Wichtig: Mit der Information des Nachlassgerichts an das Grundbuchamt wird die Umschreibung des Grundbuchs nicht vollzogen. Das geschieht erst auf Antrag des Erben. Ein Erbschein ist nicht verpflichtend, alternativ ist auch ein notarielles Testament geeignet, das Erbe nachzuweisen. Deswegen gibt es für die Beantragung des Erbscheins auch keine Frist â das wäre grundsätzlich auch noch Jahre nach Eintritt des Todesfalls des Erblassers möglich. âAber es ist besser, sich einen ausstellen zu lassen. Ohne Erbschein sind Erben kaum handlungsfähigâ, sagt Wolfgang Wawro, Steuerexperte ...