Ausgabe vom 04.01.2025 Seite 39

Suchbegriffe 04.01.2025    39


Fristen bedenken Immobilie geerbt? Was jetzt alles zu tun ist Wer ein Haus erbt, hat plötzlich jede Menge zu erledigen. Die Beantragung des Erbscheins steht dabei nur am Anfang einer langen To-do-Liste, die besser schnell als langsam abgearbeitet werden sollte. Welche Dinge wichtig sind: Erbschein beantragen: „Als erstes empfiehlt es sich, beim Nachlassgericht einen Erbschein zu beantragen“, sagt Jan Bittler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. „Mit dem Ausstellen des Erbscheins informiert das Nachlassgericht automatisch das Grundbuchamt, wo der neue Eigentümer dann eingetragen wird“, so Bittler. Wichtig: Mit der Information des Nachlassgerichts an das Grundbuchamt wird die Umschreibung des Grundbuchs nicht vollzogen. Das geschieht erst auf Antrag des Erben. Ein Erbschein ist nicht verpflichtend, alternativ ist auch ein notarielles Testament geeignet, das Erbe nachzuweisen. Deswegen gibt es für die Beantragung des Erbscheins auch keine Frist – das wäre grundsätzlich auch noch Jahre nach Eintritt des Todesfalls des Erblassers möglich. „Aber es ist besser, sich einen ausstellen zu lassen. Ohne Erbschein sind Erben kaum handlungsfähig“, sagt Wolfgang Wawro, Steuerexperte ...