Ausgabe vom 12.11.2024 Seite 7

Suchbegriffe 12.11.2024    7


Das ändert sich beim Minijob Zum Januar wird der Mindestlohn erhöht Düsseldorf.. Ein Minijob bietet eine flexible und unkomplizierte Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im August 2024 rund 7,6 Millionen Menschen in Deutschland in einem solchen Arbeitsverhältnis beschäftigt. Beliebt ist das Arbeitsmodell vor allem bei Studierenden und Senioren. Mit der Erhöhung des Mindestlohns zum Januar 2025 gehen für Minijobber Änderungen einher. Was gilt als Minijob? Bei Minijobs handelt es sich um geringfügige Beschäftigungen. Sie sind weitgehend von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Lediglich in die Rentenversicherung müssen Minijobber standardmäßig einen reduzierten Anteil von 3,6 Prozent (regulär: 9,3 Prozent) einzahlen, doch auch von diesen Beiträgen können die Beschäftigten sich auf eigenen Wunsch befreien lassen. Ist das der Fall, entspricht das Nettogehalt dem Bruttogehalt. Die Befreiung ist jedoch dauerhaft, was bedeutet, dass beim selben Beschäftigungsverhältnis eine Rückkehr in die gesetzliche Rentenversicherung später nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus gelten auch für Minijobber die üblichen Arbeitnehmerrechte, wie zum ...