Ausgabe vom 16.03.2024 Seite 40

Suchbegriffe 16.03.2024    40


Ohne Bescheinigung geht nix Energetische Sanierung: Investition von der Steuer absetzen Wer seine selbst genutzte Immobilie energetisch sanieren lässt, kann Teile der angefallenen Kosten unter Umständen von der Steuer absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Was dafür in jedem Fall benötigt wird: entsprechende Bescheinigungen des ausführenden Fachunternehmens.Die Bescheinigungen dienen dem Finanzamt als Nachweis, dass die Leistungen tatsächlich erbracht worden sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wer für die Gebäudesanierung bereits staatliche Förderungen durch KfW oder Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen hat, kann die Kosten nicht von der Steuer absetzen.Wer darauf verzichtet oder diese Förderung nicht erhalten hat, kann mithilfe der Bescheinigungen innerhalb von drei Jahren 20 Prozent der Investitionskosten beim Finanzamt geltend machen. In den ersten beiden Jahren jeweils sieben Prozent der Aufwendungen ? höchstens aber 14 000 Euro. Im dritten Jahr können noch einmal sechs Prozent der Aufwendungen geltend gemacht werden, bis zur Höchstgrenze von 12 000 Euro. Den maximalen Steuerspareffekt kann also erzielen, wer Investitionen in Höhe von 200 000 Euro hatte.Laut Bund der Steuerzahler gilt die ...