Ausgabe vom 12.01.2024 Seite 21

Suchbegriffe 12.01.2024    21


Betreten verboten Rieselfelder Gimbte.Die Biologische Station Rieselfelder macht darauf aufmerksam, dass das Betreten aller Flächen im Schutzgebiet verboten ist. Im gesamten Schutzgebiet gilt ein Wegegebot. Es wurden aber bereits Personen auf sogar eingezäunten Bereichen gesehen. Dies ist ein Unding.Der Schutz der Vogelwelt, sei es die im Winter hier rastenden Gänse oder die im Schilf auf Nahrungssuche befindlichen geschützten Bartmeisen und Rohrdommeln bedürfen unbedingt unseren Schutz und dürfen nicht gestört werden.Seit dem es das Schilf in den Rieselfeldern gibt, haben sich auch die entsprechenden ansonsten in NRW sehr seltenen, im Schilf lebenden Arten hier eingestellt. Die Wiesenbereiche mit den zur Zeit zugefrorenen Blänken dienen Gänsen noch als Äsungsflächen. Personen auf den Wiesen bewirken, dass die Flächen nicht angenommen werden und die Gänse in benachbarten landwirtschaftlichen Kulturen wie zum Beispiel Wintergetreide grasen werden.Zudem weisen wir auf die Straßenverkehrsordnung hin, die besagt, dass das Parken an Straßenrändern im Außenbereich nicht zulässig ist. Es gibt einen großen Parkplatz am Rieselfeldhof, hinter der Gaststätte ?Heidekrug?. Musik, Bilder, Lesungen und Messe Kulturangebot im Aartal Greven. Nachdem die Gastronomie im Aartal ...