Ausgabe vom 07.01.2023 Seite 12
Suchbegriffe 07.01.2023 12
NachrichtenKeine Titelangabe Begründung für Mieterhöhung nötig Mieterhöhungserklärungen wie auch Betriebskostenabrechnungen müssen für einen Mieter nachvollziehbar sein. Es kommt bei der Form aber auf den Erkenntnisgewinn an, nicht auf die Einzel-Aufstellung aller Kosten. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az: VIII ZR 59/21). Eine Vermieterin hatte die Erhöhung der Miete mit dem Einbau einer neuen Zen-tralheizungsanlage sowie einer Wärmedämmung begründet. Sie händigte der Mieterin eine tabellarische Aufstellung der Maßnahmen und deren Gesamt- sowie Instandsetzungskosten aus. Die Klägerin lehnte die Zahlung der geforderten Mieterhöhung aus formellen Gründen ab.Laut BGH ist es jedoch ausreichend, wenn der Vermieter in der Erhöhungserklärung die Gesamtkosten einer Modernisierungsmaßnahme sowie die in Abzug gesetzten Kosten für dadurch eingesparte Instandsetzungsmaßnahmen angibt. Das war in dem vorliegenden Fall gegeben. Die detaillierte Aufstellung der Posten und Gewerke sei hier nicht nötig.dpa Schmerzlinderung für zahnende Babys Gegen Schmerzen beim Zahnen helfen Berührungen, Temperaturveränderungen und Geschmäcker. Dadurch nimmt das Baby den Schmerz schwächer wahr, wie der Kinder- und Jugendmediziner Frank Jochum in der ...