Ausgabe vom 29.06.2026 Seite 16

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Schweigepflicht verletzt – Was tun? Berlin Die Schweigepflicht soll sensible persönliche Informationen schützen und das Vertrauen zwischen Fachkräften und ihren Klienten, Patienten und Mandanten sichern. Umso schwerer wiegt es, wenn vertrauliche Angaben ohne Zustimmung oder ohne einen rechtfertigenden Notfall weitergegeben werden. Für Betroffene kann ein solcher Vertrauensbruch nicht nur emotional belastend sein, sondern auch berufliche, soziale oder gesundheitliche Folgen haben. Aber was dagegen tun? „Bei einem Bruch der Schweigepflicht sollte Strafantrag gestellt werden“, rät Rechtsanwalt Christian Rode, der auch Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins ist. Das geht zum Beispiel bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Der Bruch der Schweigepflicht ist Rode zufolge ein sogenanntes Antragsdelikt. Darum werde die Straftat nur dann verfolgt, wenn der Verletzte selbst Strafantrag stellt. Wurde die Schweigepflicht tatsächlich zu Unrecht gebrochen, drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sowie berufsrechtliche Sanktionen.BBQ-Saucen im „Öko-Test“ Frankfurt Bei BBQ-Saucen gibt es große Unterschiede – nicht nur geschmacklich. Wer wenig Zucker ...