Ausgabe vom 12.06.2026 Seite 25

Suchbegriffe 12.06.2026    25


Wann Sie den Bon mitnehmen sollten Berlin Ob beim Bäcker oder im Kiosk: Seit 2020 müssen Händler bei jedem Kauf einen Kassenbon ausgeben. Nur auf Antrag können sich einzelne Betriebe davon befreien lassen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erwägt nach Medienberichten eine Abschaffung der Bonpflicht für kleine Beträge bis 30 Euro. Aber wie war das jetzt eigentlich noch einmal mit dieser Bonpflicht? Aktuell besteht die Pflicht, einen Beleg auszugeben und dem Kunden unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Was es nicht gibt: eine Pflicht der Annahme durch den Kunden, so das Finanzministerium. Kunden müssen den Bon nicht mitnehmen, einstecken oder aufheben und können ihn im Laden entsorgen oder einfach liegen lassen. Wann sollte ich Kassenzettel aufheben? Immer dann, wenn man für eine Ware Gewährleistungsrechte geltend machen möchte. Das lohnt sich vor allem bei teuren Geräten, bei denen auch eine Reparatur entsprechend ins Geld geht. Die Gewährleistungsfrist läuft zwei Jahre. Die vom Hersteller gewährte Garantie kann darüber hinausgehen – oder kürzer sein.Smartphone erst mal entziehen? Berlin Ein Kind war ungehorsam oder ungezogen? In solchen Fällen entziehen viele Eltern zur Strafe ihrer Tochter oder ihrem Sohn das ...