Ausgabe vom 15.04.2026 Seite 12
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Wer zahlt bei Reifenwechsel-Schäden? Oberhausen Von O bis O : Wer von Oktober bis Ostern auf Winterrädern unterwegs ist, macht schon vieles richtig. Aber so pauschal greift die Regel zu kurz. Der ADAC empfiehlt, erst auf Sommerräder zu wechseln, sobald die Temperaturen konstant zweistellig sind und kein Schnee oder Frost mehr zu erwarten ist. Wer den Reifenwechsel selbst durchführt, kann bei dadurch entstandenen Schäden nicht immer auf seinen Versicherungsschutz zählen. Kommt es zu Schäden am Auto â zum Beispiel, weil der Wagenheber falsch angesetzt wurde â , genieÃen nur die Versicherungsschutz, die eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen haben, die auch Eigenschäden abdeckt, teilt der Bundesverband Deutsche Versicherungskaufleute (BVK) mit. Geht der Räderwechsel selbst zunächst ohne Probleme über die Bühne, aber es kommt später zu Folgeschäden, weil die Montage nicht korrekt durchgeführt wurde, gilt übrigens dasselbe. Auch dann haftet für die Schäden am eigenen Wagen nur die Vollkasko-Versicherung mit Abdeckung von Eigenschäden â zum Beispiel, falls sich ein Rad unterwegs löst. Milchpulver: Was braucht mein Baby? Bonn Das Drogerie-Regal mit Milchpulver für Babys und Kleinkinder kann Eltern ...
